- (1 Bewertungen)
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Bewerten Sie Ihren Anwalt im Internet
Wie schreibe ich eine gute Anwaltsbewertung?
Im Internet lassen sich auch Rechtsanwälte bewerten. Dieses ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, allerdings sind einige Spielregeln einzuhalten. Dann können auch Anwälte sich nicht gegen eine Bewertung wehren. Angst vor Klagen eines Anwalts muss also keiner haben, wenn er die folgenden Regeln beachtet.
Sachliche Auseinandersetzung mit der Arbeit des Anwalts
Eine gute Anwaltsbewertung setzt sich sachlich mit der Arbeit des Rechtsanwalts auseinander. Stellen Sie am besten kurz dar warum Sie den jeweiligen Anwalt aufgesucht haben und worum es in Ihrem Fall konkret ging. Das erleichtert anderen Lesern, Ihre Anwaltsbewertung besser einordnen zu können. Dann sollten Sie darauf eingehen, wie der Anwalt Ihnen zugehört hat, ob er Nachfragen gestellt hat und Sie sich verstanden fühlten. Meist wird der Jurist auch gleich eine erste Einschätzung des Falles geben und Ihnen die Erfolgsaussichten erläutern.
Die Privatssphäre des Anwalts ist tabu
Anwaltsbewertungen sind allerdings nur dann zulässig, wenn Sie sich auch auf den beruflichen Kontakt mit Ihnen beziehen. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil über die Internetseite spickmich.de entschieden, dass der Persönlichkeitsschutz im beruflichen Bereich nur eingeschränkt gilt. Sobald Sie also Details aus dem Privatleben des Anwalts ausplaudern, ist dieses nicht mehr ohne weiteres von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Ob der Anwalt also einen Porsche fährt, nach Schweiß riecht oder beim letzten Pokerabend betrunken war, sollten Sie bei Bewertungen besser außenvor lassen. Auch persönliche Anfeindungen sollten tunlichst vermieden werden.
Die Grenze: Beleidigungen und Schmähkritik
Die Grenze der Meinungsfreiheit und damit auch der Anwaltsbewertung ist jedenfalls dann erreicht, wenn der Anwalt beleidigt wird. Bewertungen dürfen daher die Ehre des Anwalts nicht angreifen. Auch bei sogenannter Schmähkritik ist die Grenze erreicht. Darunter verstehen die Gerichte Äußerungen, die sich nicht mehr sachlich mit der Arbeit des Anwalts auseinandersetzen sondern ihn primär an den Pranger stellen und herabsetzen wollen. Die Grenze zur noch gerechtfertigten Kritik ist dabei natürlich fließend und nur schwer zu beurteilen. Äußerungen wie "Der Anwalt kann gar nichts, schafft es nicht einmal sein Büro zu organisieren und wirkt minderbemittelt" sind allerdings kaum noch als gute Anwaltsbewertung aufzufassen. Wer sich hingegen wertend und abwägend mit der anwaltlichen Arbeit auseinandersetzt, der hat grundsätzlich nichts zu befürchten.
Fazit: Anwaltsbewertungen sind erlaubt
Insofern bleibt festzuhalten, dass Anwaltsbewertungen nicht nur erlaubt, sondern auch ungefährlich sind, wenn die Spielregeln beachtet werden. Da Juristen die Rechtsprechung der Gerichte selber kennen, ist nicht davon auszugehen, dass sie sich gegen berechtigte Kritik per Klage zur Wehr setzen. Im Übrigen gelten diese Grundsätze nicht nur für die Bewertung von Anwälten sondern auch für die Bewertungen von Lehrern, Ärzten oder Professoren.
